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Internationales

Unternehmenssteuerrecht

 

  • Beratung bei der Ermittlung, Dokumentation und Verteidigung von Verrechnungspreisen
  • Erstellung von grenzüberschreitenden Akquisitions- und Finanzierungsstrukturen
  • Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Beratung im Außensteuerrecht
  • Besteuerung von Arbeitnehmerentsendungen
  • Begleitung bei Funktionsverlagerungen
  • Steuerliche Prüfung von Verträgen zwischen verbundenen Unternehmen
  • Umsatzsteuerliche Beurteilung von grenzüberschreitenden Sachverhalten
  • Erstattung/Freistellung von Steuern auf Dividenden und Lizenzen
 
 
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