Besteuerung von Privatpersonen

Wir begreifen die Erstellung von Einkommensteuererklärungen nicht nur als Befreiung von einer lästigen alljährlichen Verpflichtung. Schon bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit ergeben sich vielfältige Fragestellungen mit erheblichem Beratungspotential. So eröffnet Ihnen die Fünftelregelung bei Abfindungen erhebliches Gestaltungspotential. Verfügen Sie über Immobilien oder Kapitalvermögen oder möchten Sie Ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in das Ausland verlagern, dann profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Rahmen der Besteuerung von Immobilientransaktionen, im Investmentsteuerrecht sowie im internationalen Steuerrecht. Bei der Nachfolgeplanung zeigen wir Ihnen gerne schon frühzeitig Gestaltungspotentiale auf.

Symbolische Darstellung der privaten Steuerplanung: Wirtschaftsmagazine, Locher, Schneekugel und Kalender
Symbolische Darstellung der privaten Steuerplanung: Wirtschaftsmagazine, Locher, Schneekugel und Kalender

Besteuerung von Privatpersonen

Wir begreifen die Erstellung von Einkommensteuererklärungen nicht nur als Befreiung von einer lästigen alljährlichen Verpflichtung. Schon bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit ergeben sich vielfältige Fragestellungen mit erheblichem Beratungspotential. So eröffnet Ihnen die Fünftelregelung bei Abfindungen erhebliches Gestaltungspotential. Verfügen Sie über Immobilien oder Kapitalvermögen oder möchten Sie Ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in das Ausland verlagern, dann profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Rahmen der Besteuerung von Immobilientransaktionen, im Investmentsteuerrecht sowie im internationalen Steuerrecht. Bei der Nachfolgeplanung zeigen wir Ihnen gerne schon frühzeitig Gestaltungspotentiale auf.

Unser Knowhow kompakt

 

Steuerdeklaration in allen Steuerarten

Wir erstellen Ihre Steuererklärungen je nach Rechtsform für alle Steuerarten, von der Lohnsteuer- bzw. Umsatzsteuervoranmeldung und der Zusammenfassenden Meldung über die Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer und Umsatzsteuererklärung.

Im Fall einer Schenkung oder einem Erbfall erstellen wir auch die Schenkungsteuer- bzw. Erbschaftsteuererklärung.

Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren

Bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Finanzamt setzen wir Ihren Rechtsstandpunkt bei Bedarf im Einspruchswege oder vor Gericht durch.

Besteuerung von Investitionen in Kapitalvermögen

Bei Ihren Investments haben wir die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und auch des Investmentsteuergesetzes im Blick.

Besteuerung von Immobilientransaktionen

Beim Grundstückserwerb wie auch beim Verkauf gilt es neben den einkommensteuerlichen Folgen auch umsatzsteuerliche und grunderwerbsteuerliche Auswirkungen bereits bei der Vertragsverhandlung zu beachten.

Entsendungen in das Ausland oder vom Ausland in das Inland

Im Fall von Entsendungen ist u.a. zu klären, welchen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen Sie unterliegen. Je nachdem, ob Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Brutto- oder Nettolohnvereinbarung abgeschlossen haben, ergeben sich unterschiedliche Folgen für die Lohnabrechnung sowie die Einkommensteuererklärung.

Beratung beim Wegzug in das Ausland

Im Vorfeld eines Wegzugs in das Ausland ist zu klären, ob Deutschland durch den Wegzug das Besteuerungsrecht an stillen Reserven verliert und deshalb eine Wegzugs- bzw. Entstrickungsbesteuerung zum Tragen kommt. Hier gilt es, entsprechende Risiken im Vorfeld zu identifizieren und diese durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden oder abzumildern.

Erstellung von Selbstanzeigen

Wurden Einkünfte gegenüber dem Finanzamt nicht ordnungsgemäß erklärt, kann dies durch Abgabe einer ordnungsgemäßen Selbstanzeige  bereinigt werden. Zur Vermeidung bzw. Verminderung strafrechtlicher Konsequenzen setzt dies eine gewissenhafte Aufbereitung der Besteuerungsgrundlagen voraus.

Nachfolgeplanung

 Wir unterstützen Sie gerne bei der Übergabe Ihres Vermögens an Ihre Nachkommen.