Besteuerung von Unternehmen

Wir betreuen Unternehmen aller Rechtsformen, ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, in sämtlichen Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts, von der steuerlichen Erfassung bis hin zur Liquidationsbesteuerung. Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen gehört dabei genauso zu unserem Leistungsspektrum wie die Betreuung in Betriebsprüfungen und die Würdigung komplexer Fragestellungen des Unternehmenssteuerrechts.

Wirtschaftsmagazine, Taschenrechner und Aktienchart – Symbole für Unternehmensbesteuerung
Wirtschaftsmagazine, Taschenrechner und Aktienchart – Symbole für Unternehmensbesteuerung

Besteuerung von Unternehmen

Wir betreuen Unternehmen aller Rechtsformen, ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, in sämtlichen Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts, von der steuerlichen Erfassung bis hin zur Liquidationsbesteuerung. Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen gehört dabei genauso zu unserem Leistungsspektrum wie die Betreuung in Betriebsprüfungen und die Würdigung komplexer Fragestellungen des Unternehmenssteuerrechts.

Unser Knowhow kompakt

 

Steuerliche Erfassung bei den Finanzbehörden

Die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit setzt vorab die steuerliche Erfassung voraus. Ohne Vorliegen einer Steuernummer können keine Rechnungen erteilt oder Steuererklärungen/-anmeldungen abgegeben werden.

Rechtsformwahl

Gerade im Vorfeld einer unternehmerischen Tätigkeit sollten die Haftungs- und Besteuerungsfolgen in der Anfangsphase, während der Tätigkeit sowie bei einem möglichen zukünftigen Verkauf für die zu wählende Rechtsform beachtet werden. Hier unterstützen wir Sie gerne.

Lohn- und Finanzbuchhaltung

Wir entlasten kleinere Unternehmen von der laufenden Lohn- und Finanzbuchhaltung einschließlich der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldungen.

Steuerdeklaration (ESt, KSt, GewSt, USt, KapESt)

Selbstverständlich erstellen wir sämtliche Steuererklärungen für die von Ihnen gewählte Rechtsform.

Erstellung von Jahresabschlüssen

Wir erstellen den Jahresabschluss auf Basis der von uns übernommenen laufenden Buchhaltung oder auf Grundlage der von Ihnen selbst erstellten buchhalterischen Erfassung.

Betreuung in Betriebsprüfungen

Regelmäßig im 4-Jahres-Turnus ordnet die Finanzverwaltung Prüfungen im Bereich Sozialversicherung, Lohnsteuer und allgemeine Steuern an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Bereitstellung von Unterlagen, dem fachlichen Austausch mit dem Prüfer, der Aushandlung des Betriebsprüfungsergebnisses in einer Schlussbesprechung sowie der Prüfung der korrekten Umsetzung des Einigungsergebnisses im Betriebsprüfungsbericht und in den Änderungsbescheiden.

Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren

Bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Finanzamt setzen wir Ihren Rechtsstandpunkt gerne im Einspruchswege oder vor Gericht durch.

Unternehmenskäufe, -verkäufe und -umstruktierungen

Zu unserem Leistungspaket gehören die Durchführung von Due Diligence Prüfungen, die Strukturierung eines Kauf- bzw. Verkaufvorhabens sowie die Formulierung von Steuerklauseln in Unternehmenskaufverträgen. Bei Umstrukturierungen achten wir auf die Einhaltung der Voraussetzungen für die Buchwertfortführungen und sichern diese ggf. durch die Einholung von verbindlichen Auskünften ab.

Internationales Steuerrecht

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten haben wir für Sie die Regelungen des Außensteuergesetzes und der Doppelbesteuerungsabkommen im Blick. Bei Bedarf schalten wir zur Würdigung des ausländischen nationalen Steuerrechts einen Partner im Ausland ein.

Verrechnungspreisgestaltungen und -dokumentation

In Betriebsprüfungen ist darzulegen, dass die Verrechnungspreise innerhalb einer Unternehmensgruppe dem Fremdvergleich standhalten. Die Verrechnungspreisdokumentation umfasst eine Sachverhaltsdarstellung sowie eine Darlegung der Angemessenheit. Hier empfiehlt es sich, die Verrechnungspreisanforderungen bereits bei erstmaliger Vereinbarung im Blick zu haben.

Umsatzsteuerliche Beratung

Sprechen Sie uns jederzeit in Bezug auf die umsatzsteuerliche Würdigung von Einzeltransaktionen oder systematisch wiederkehrenden Geschäftsvorfällen an, um Risiken in Betriebsprüfungen zu vermeiden. Wenn uns im Rahmen der laufenden buchhalterischen Erfassung Belegmängel oder umsatzsteuerliche Risiken auffallen, adressieren wir das Ihnen gegenüber.