M&A und Umstrukturierungen
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Unternehmenstransaktionen sowie unserer täglichen Praxis in der Compliance-Arbeit sind wir der ideale Partner für Ihren geplanten Unternehmenskauf oder -verkauf. In enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwaltskanzleien führen wir für Sie Tax Due Diligence Prüfungen durch, optimieren die Erwerbstruktur und überarbeiten die Steuerklauseln in den Unternehmenskaufverträgen. Kommt ein Unternehmenskauf zustande, helfen wir Ihnen auch bei der Umsetzung und Integration in die bestehende Umgebung. Ist Ihre Unternehmensstruktur aufgrund von Wachstum, Nachfolgeregelungen oder gesetzlichen Änderungen nicht mehr zeitgemäß, unterstützen wir Sie gerne bei der steuerlichen Umsetzung von Umstrukturierungen durch Verschmelzung, Einbringung oder Spaltung und sichern etwaige Risiken vorab durch die Einholung von verbindlichen Auskünften ab.


M&A und Umstrukturierungen
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Unternehmenstransaktionen sowie unserer täglichen Praxis in der Compliance-Arbeit sind wir der ideale Partner für Ihren geplanten Unternehmenskauf oder -verkauf. In enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwaltskanzleien führen wir für Sie Tax Due Diligence Prüfungen durch, optimieren die Erwerbstruktur und überarbeiten die Steuerklauseln in den Unternehmenskaufverträgen. Kommt ein Unternehmenskauf zustande, helfen wir Ihnen auch bei der Umsetzung und Integration in die bestehende Umgebung. Ist Ihre Unternehmensstruktur aufgrund von Wachstum, Nachfolgeregelungen oder gesetzlichen Änderungen nicht mehr zeitgemäß, unterstützen wir Sie gerne bei der steuerlichen Umsetzung von Umstrukturierungen durch Verschmelzung, Einbringung oder Spaltung und sichern etwaige Risiken vorab durch die Einholung von verbindlichen Auskünften ab.

Unser Knowhow kompakt
Durchführung von Tax Due Diligence Prüfungen
Im Rahmen von Due Diligence Prüfungen schauen wir uns Unterlagen des Target-Unternehmens im Hinblick auf eventuelle Betriebsprüfungsrisiken an.
Steuerliche Gestaltung von Unternehmenskäufen
Bei Unternehmenskäufen gilt es durch geeignete Strukturüberlegungen sicherzustellen, dass der Aufwand aus der Kaufpreisfinanzierung abzugsfähig ist, Verlustvorträge erhalten bleiben und einfache oder gar mehrfache Grunderwerbsteuerzahlungen vermieden werden.
Optimierung von Steuerklauseln in Unternehmenskaufverträgen
Bei Unternehmenskäufen ist es aus Erwerbersicht sachgerecht, durch geeignete Steuerklauseln im Anteilskaufvertrag eine Freistellung für Steuerrisiken aus der Vergangenheit zu Lasten der Verkäuferseite zu vereinbaren.
Steuerliche Beratung bei Umstrukturierungen nach den UmwStG
Umstrukturierungen sind grundsätzlich unter Aufdeckung der stillen Reserven vorzunehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese jedoch auch steuerneutral zu Buchwerten umgesetzt werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Einholung von verbindlichen Auskünften
Steuerliche Risiken lassen sich häufig im Vorfeld nicht rechtssicher ausschließen. Durch Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach Treu und Glauben erklärt das zuständige Finanzamt, wie es den Vorgang steuerlich würdigen wird und ist an diese Würdigung gebunden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Einholung einer solchen verbindlichen Auskunft.
Aktuelle Beiträge und Bibliothek
Auf unserem Informationsportal versorgen wir Sie mit aktuellen Beiträgen aus dem Steuerrecht sowie angrenzender Rechtsgebiete und stellen Ihnen eine umfassende Bibliothek mit Suchfunktion zur Verfügung.