Internationales Steuerrecht
Aufgrund unserer Tätigkeit im internationalen Steuerrecht seit mehr als 25 Jahren verfügen wir über zahlreiche Kontakte zu Steuerberatern im Ausland, mit welchen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten. Bei Fragen zur Mitarbeiterentsendung vom Ausland in das Inland oder vom Inland in das Ausland und bei Überlegungen zur Wohnsitzverlagerung beraten wir Sie gerne. Die Gestaltung und Dokumentation von grenzüberschreitenden Verrechnungspreisen innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe sowie die umsatzsteuerliche Beurteilung grenzüberschreitender Transaktionen gewinnt in Betriebsprüfungen immer mehr an Bedeutung und sollte daher frühzeitig aus steuerlicher Sicht bewertet werden. Hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Seite.


Internationales Steuerrecht
Aufgrund unserer Tätigkeit im internationalen Steuerrecht seit mehr als 25 Jahren verfügen wir über zahlreiche Kontakte zu Steuerberatern im Ausland, mit welchen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten. Bei Fragen zur Mitarbeiterentsendung vom Ausland in das Inland oder vom Inland in das Ausland und bei Überlegungen zur Wohnsitzverlagerung beraten wir Sie gerne. Die Gestaltung und Dokumentation von grenzüberschreitenden Verrechnungspreisen innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe sowie die umsatzsteuerliche Beurteilung grenzüberschreitender Transaktionen gewinnt in Betriebsprüfungen immer mehr an Bedeutung und sollte daher frühzeitig aus steuerlicher Sicht bewertet werden. Hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Unser Knowhow kompakt
Unbeschränkte, beschränkte und erweitert beschränkte Steuerpflicht
Je nach Umfang der Steuerpflicht sind Ihre Einkünfte ganz, teilweise oder gar nicht in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Der Umfang der Steuerpflicht bestimmt sich nach dem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt sowie nach Art und Umfang der Einkunftsquellen im Inland.
Entsendungen in das Ausland oder vom Ausland in das Inland
Im Fall von Entsendungen ist u.a. zu klären, welchen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen der entsandte Mitarbeiter unterliegt. Je nach dem, ob der Mitarbeiter mit dem Arbeitgeber eine Brutto- oder Nettolohnvereinbarung abgeschlossen hat, ergeben sich unterschiedliche Folgen für die Lohnabrechnung sowie die Einkommensteuererklärung.
Verrechnungspreisgestaltungen und -dokumentation
In Betriebsprüfungen ist darzulegen, dass die Verrechnungspreise innerhalb einer Unternehmensgruppe dem Fremdvergleich standhalten. Die Verrechnungspreisdokumentation umfasst eine Sachverhaltsdarstellung sowie eine Darlegung der Angemessenheit. Hier empfiehlt es sich, die Verrechnungspreisanforderungen bereits bei erstmaliger Vereinbarung im Blick zu haben.
Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
Die Doppelbesteuerungsabkommen weisen bei konkurrierenden Besteuerungsansprüchen zweier Staaten das Besteuerungsrecht zu und vermeiden durch die Freistellungs- oder Anrechnungsmethode die Doppelbesteuerung.
Beratung beim Wegzug in das Ausland
Im Vorfeld eines Wegzugs in das Ausland ist zu klären, ob Deutschland durch den Wegzug das Besteuerungsrecht an stillen Reserven verliert und deshalb eine Wegzugs- bzw. Entstrickungsbesteuerung zum Tragen kommt. Hier gilt es, entsprechende Risiken im Vorfeld zu identifizieren und diese durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden oder abzumildern.
Beantragung von Freistellungsbescheinigungen bei BZSt
Steuerbefreiungen nach Doppelbesteuerungsabkommen oder EU-Richtlinien stehen regelmäßig unter dem Vorbehalt der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch die Finanzverwaltung. Um vorab Rechtssicherheit zu erlangen, können beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Freistellungsbescheinigungen für eine Dauer von bis zu 5 Jahren beantragt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der erstmaligen Beantragung oder bei einer Verlängerung einer bereits erteilten Freistellungsbescheinigung.
Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz
Bestimmte passive Einkünfte ausländischer Gesellschaften unterliegen im Fall der Inlandsbeherrschung der Besteuerung im Inland. Diese Einkünfte gilt es zu identifizieren, zu beziffern und zu erklären.
Umsatzsteuerliche Gestaltung grenzüberschreitender Transaktionen
Verkäufe von Waren oder die Erbringung von Dienstleitungen über die Grenze führen schnell zu Registrierungspflichten für umsatzsteuerliche Zwecke im Ausland. Diese lassen sich durch vorausschauende Gestaltung häufig vermeiden.
Aktuelle Beiträge und Bibliothek
Auf unserem Informationsportal versorgen wir Sie mit aktuellen Beiträgen aus dem Steuerrecht sowie angrenzender Rechtsgebiete und stellen Ihnen eine umfassende Bibliothek mit Suchfunktion zur Verfügung.