Umsatzsteuer
Gemessen am Steueraufkommen ist die Umsatzsteuer die bedeutsamste Steuer in Deutschland. Als Unternehmer sind Sie in nahezu jeder Ihrer Entscheidungen von der Umsatzsteuer betroffen, egal ob auf der Eingangs- oder auf der Ausgangsseite. Wir unterstützen Sie von der steuerlichen Erfassung bis hin zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung. Durch die umsatzsteuerliche Sensibilisierung bei der buchhalterischen Erfassung greifen wir Umsatzsteuerthemen schon frühzeitig auf, bevor sie sich über Jahre hinweg unerkannt zu einem großen Betriebsprüfungsrisiko entwickeln. Aber auch bei einzelfallbezogenen Fragestellungen des Umsatzsteuerrechts, z.B. bei der Würdigung von grenzüberschreitenden Reihen- und Dreiecksgeschäften oder bei der Bestimmung des Leistungsorts komplexer Leistungen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.


Umsatzsteuer
Gemessen am Steueraufkommen ist die Umsatzsteuer die bedeutsamste Steuer in Deutschland. Als Unternehmer sind Sie in nahezu jeder Ihrer Entscheidungen von der Umsatzsteuer betroffen, egal ob auf der Eingangs- oder auf der Ausgangsseite. Wir unterstützen Sie von der steuerlichen Erfassung bis hin zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung. Durch die umsatzsteuerliche Sensibilisierung bei der buchhalterischen Erfassung greifen wir Umsatzsteuerthemen schon frühzeitig auf, bevor sie sich über Jahre hinweg unerkannt zu einem großen Betriebsprüfungsrisiko entwickeln. Aber auch bei einzelfallbezogenen Fragestellungen des Umsatzsteuerrechts, z.B. bei der Würdigung von grenzüberschreitenden Reihen- und Dreiecksgeschäften oder bei der Bestimmung des Leistungsorts komplexer Leistungen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Unser Knowhow kompakt
Steuerliche Erfassung bei den Finanzbehörden
Schon für die Erteilung der ersten Ausgangsrechnung benötigen Sie eine Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer. Wir beantragen diese gerne für Sie.
Steuerdeklaration (UStVA, ZM, Vorsteuervergütung)
Ob einzelfallbezogen oder im Rahmen der laufenden Buchhaltung übernehmen wir für Sie die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen, der Zusammenfassenden Meldungen und beantragen für Sie die Vorsteuererstattung im Vorsteuervergütungsverfahren.
Betreuung in Betriebs- und Umsatzsteuersonderprüfungen
Im Rahmen von Betriebs- und Umsatzsteuersonderprüfungen kann es im Einzelfall zur Beanstandung Ihrer umsatzsteuerlichen Würdigung von Sachverhalten kommen. Wir erläutern Ihnen gerne die Auffassung der Finanzverwaltung, quantifizieren die steuerlichen Auswirkungen etwaiger Korrekturen und setzen Ihre Auffassung gegenüber den Finanzbehörden durch.
Einhaltung von Rechnungsanforderungen
Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. Im Fall von einzelfallbezogenen Prüfungen, aber auch im Rahmen der laufenden Buchhaltung achten wir auf die Einhaltung der Rechnungsanforderungen.
Bestimmung des Leistungsorts bei komplexen Leistungen
Gerade bei komplexen Leistungen ist es schwierig, den Leistungsinhalt zutreffend zu bestimmen und daraus den Leistungsort abzuleiten. Liegt der Leistungsort im Ausland, kann es zu (kostspieligen) Registrierungspflichten kommen, sofern nicht das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung findet.
Erkennen von Geschäftsveräußerungen im Ganzen
Im Fall der Geschäftsveräußerung im Ganzen tritt der Erwerber für umsatzsteuerliche Zwecke an die Stelle des Veräußerers und übernimmt die Verpflichtung zur Vorsteuerabzugsberichtung innerhalb eines Zeitraums von bis zu 10 Jahren. Hier gilt es die Geschäftsveräußerung im Ganzen zu erkennen und in Kaufverträgen entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Würdigung und Optimierung von Reihengeschäften
Reihengeschäfte zeichnen sich dadurch aus, dass drei oder mehr Unternehmer Liefergeschäfte tätigen und die Ware unmittelbar vom ersten Lieferanten an den letzten Abnehmer befördert oder versendet wird. Aufgrund nur eines Transportvorgangs kann nur eine Lieferung warenbewegt sein. Alle übrigen Lieferungen stellen unbewegte Lieferungen dar. Dies wirkt sich auf den Lieferort und die Anwendung von Steuerbefreiungsvorschriften aus. Zur Vermeidung von Registrierungspflichten im Ausland ist es bei grenzüberschreitenden Reihengeschäften von besonderer Bedeutung, die Warenbewegung zutreffend zuzuordnen und die umsatzsteuerlichen Folgen zu bestimmen. Wir unterstützen Sie hier gerne mit unserer langjährigen Erfahrung.
Gestaltung von Umsatzsteuerklauseln in Verträgen
Gerade im Fall der Geschäftsveräußerung im Ganzen ist es erforderlich, Regelungen im Unternehmenskaufvertrag aufzunehmen.
Optierung zur Umsatzsteuer bei steuerfreien Leistungen
Bei bestimmten steuerfreien Ausgangsleistungen steht Ihnen kein Vorsteuerabzug zu. Dies kann im Einzelfall dazu veranlassen, zur Umsatzsteuer zu optieren, um den Vorsteuerabzug zu ermöglichen.
Vermeidung von Registrierungspflichten im Ausland
Befindet sich der Leistungsort im Ausland und werden die umsatzsteuerlichen Pflichten nicht im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens vom Leistungsempfänger übernommen, so muss sich der Leistende im Ausland regelmäßig für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren und Umsatzsteuererklärungen abgeben. Dies kann die Rendite aus einem Liefergeschäft negativ beeinträchtigen, lässt sich jedoch im Vorfeld häufig durch entsprechende Gestaltungen vermeiden.
Aktuelle Beiträge und Bibliothek
Auf unserem Informationsportal versorgen wir Sie mit aktuellen Beiträgen aus dem Steuerrecht sowie angrenzender Rechtsgebiete und stellen Ihnen eine umfassende Bibliothek mit Suchfunktion zur Verfügung.