Vermögens-nachfolge
Die Weitergabe von Vermögen an die nächste Generation ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die sorgfältige und langfristige Planung erfordert. Dabei stellen sich nicht nur praktische, unternehmerische und rechtliche Fragen – auch die optimale Gestaltung zur Vermeidung oder Reduzierung der Schenkung- und Erbschaftsteuer spielt eine wichtige Rolle. Dabei stehen wir Ihnen mit fachkundiger Unterstützung gerne zur Seite.


Vermögensnachfolge
Die Weitergabe von Vermögen an die nächste Generation ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die sorgfältige und langfristige Planung erfordert. Dabei stellen sich nicht nur praktische, unternehmerische und rechtliche Fragen – auch die optimale Gestaltung zur Vermeidung oder Reduzierung der Schenkung- und Erbschaftsteuer spielt eine wichtige Rolle. Dabei stehen wir Ihnen mit fachkundiger Unterstützung gerne zur Seite.

Unser Knowhow kompakt
Steuerliche Gestaltung von Vermögensübertragungen (Nachfolgeplanung)
Wir unterstützen Sie dabei, einen möglichst steuerschonenden Weg für die Übertragung Ihres Vermögens auf nachfolgende Generationen zu finden. Dies bedeutet in der Regel zunächst eine Bestandsaufnahme und steuerliche Bewertung des zu übertragenden Vermögens. Sodann beraten wir Sie dahingehend, welche Möglichkeiten im Einzelnen bestehen, die auf die Übertragung des Vermögens anfallende Schenkung- und Erbschaftsteuer zu minimieren. Für die Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen auf Unternehmensvermögen ist dazu in der Regel auch das zu übertragende Unternehmen hinsichtlich der Zusammensetzung der Vermögensgegenstände und Schulden zu analysieren und erforderlichenfalls zu optimieren. Bei der Übertragung von Unternehmensvermögen auf im Ausland lebende Personen sind häufig auch ertragsteuerliche Konsequenzen in die Planung einzubeziehen.
Erstellung von Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen
Ist die Schenkung vollzogen oder der Erbfall eingetreten, ist dies dem zuständigen Finanzamt form- und fristgerecht anzuzeigen. Handelt es sich nicht nur um kleinere Größenordnungen, werden die Beschenkten bzw. Erben vom Finanzamt zur Abgabe einer Schenkung- bzw. Erbschaftsteuererklärung aufgefordert. Wir übernehmen für Sie die Erstellung sowohl der Anzeige der Schenkung oder des Erbfalls als auch der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuererklärung. Wir beraten Sie zudem über die Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen auf bestimmte Vermögensbestandteile.
Beratung von Erbengemeinschaften und Erbauseinandersetzungen
Geht Nachlassvermögen auf mehrere Erben über, so besteht, bis sich die Erben darüber auseinandergesetzt haben, eine Erbengemeinschaft. Für die von der Erbengemeinschaft aus dem Nachlassvermögen erzielten Einkünfte ist von den Erben eine gesonderte Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Kommt es zur Aufteilung des Nachlassvermögens (Erbauseinandersetzung) unter den Erben, so empfiehlt sich eine Bewertung der einzelnen Gegenstände des Nachlassvermögens unter Berücksichtigung etwaiger latenter Steuerbelastungen, um eine ungewollte Ungleichbehandlung der Erben zu vermeiden.
Aktuelle Beiträge und Bibliothek
Auf unserem Informationsportal versorgen wir Sie mit aktuellen Beiträgen aus dem Steuerrecht sowie angrenzender Rechtsgebiete und stellen Ihnen eine umfassende Bibliothek mit Suchfunktion zur Verfügung.